Allgemeine Geschäftsbedingungen des S.O.L. Finca-Teams
1. Regelungsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von S.O.L. Finca-Team nachfolgend „Vermittler“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Vermittlers zu Stande.
3. Leistungen, Vergütungen
Bei den vom Vermittler angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei (Leistungsträger/Eigentümer). Alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind an den jeweiligen Leistungsträger/Eigentümer zu stellen.
Bei Abschluss des Vertrages werden die in der Buchungsbestätigung näher erläuterten Zahlungen fällig.
4. Haftung
Die Ausschreibung der Objekte wurde nach bestem Wissen, nach Angaben der Eigentümer und Überprüfung durch den Vermittler erstellt. Eine Haftung für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Eigentümer ist ausgeschlossen.
Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter und der Vermittler übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter und der Vermittler übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen.
Der Kunde haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner mitgebrachten Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind dem Vermittler umgehend zu melden.
5. Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird gebeten, bei der Ankunft das Inventar des Mietobjekts zu überprüfen und, falls erforderlich, innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter eventuelle Schäden zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mietobjekte sind oftmals von Gärten umgeben, man muss mit Ameisen, Mücken und anderen Kleintieren rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar, es kann deshalb keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Mietobjekte sind besenrein zu hinterlassen werden, der Müll an den öffentlichen Mülltonnen, die überall an der Strasse zu finden sind, entsorgt werden.
Die Endreinigung kann nicht vom Kunden selbst übernommen werden.
6. Anreise / Abreise
Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verläßt der Kunde das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollte der Kunde das Haus am Abreisetag aufgrund eines späten Rückfluges länger bewohnen wollen, so ist dies vor Ort mit dem Vermieter/Verwalter abzuklären.
7. Änderung, Rücktritt
Eine Änderung eines bestehenden Buchungsauftrages wird mit 35 Euro berechnet.
Ein Rücktritt hat durch den Kunden in schriftlicher Form zu erfolgen. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Vermittler Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 50 Euro. Des Weiteren entstehen die folgenden Gebühren:
- bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt von 89 bis 60 Tagen vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt von 59 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt von 29 bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt am Reisetag oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Vermittler ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.
9. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. Wohnort des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters.